HRA 702080: Bühler GmbH & Co. KG Autobahnservicebetriebe Renchtal, Appenweier, Wackerstraße 70 B, 77652 Offenburg. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 702080:Bühler GmbH & Co. KG Autobahnservicebetriebe Renchtal, Appenweier, Autobahnrastanlage an der BAB 5, 77767 Appenweier.Neue Geschäftsanschrift: Wackerstraße 70 B, 77652 Offenburg. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Die Liquidatoren vertreten einzeln. Jeder Liquidator ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Liquidator: Bühler, Johannes Willi, Offenburg, * ‒.‒.‒‒; Bühler, Marianne, geb. Fäßler, Offenburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Bühler GmbH & Co. KG Autobahnservicebetriebe Renchtal, Appenweier, Autobahnrastanlage an der BAB 5, 77767 Appenweier.(Gegenstand der Kommanditgesellschaft ist der Betrieb einer Tank- und Rastanlage an der Bundesautobahn A 5) Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Autobahnrastanlage an der BAB 5, 77767 Appenweier. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Bühler Verwaltungs-GmbH, Appenweier (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 705669). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BAT Renchtal-West Bühler GmbH", Appenweier (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 472138) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.