4 |
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b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Gesellschaft ist gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
11.09.2024
Schouler
b)
Fall 4 |
3 |
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a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator bestellt,
vertritt dieser die Gesellschaft allein und muß
Steuerberater sein. Sind mehrere Liquidatoren
vorhanden, so wird die Gesellschaft von zwei
Liquidatoren oder von einem Liquidator und
einem Prokuristen mit der Maßgabe vertreten,
daß eine der vertretenden Personen
Steuerberater sein muß.
Die Gesellschafterversammlung kann einem
oder mehreren oder allen Liquidatoren, soweit
sie Steuerberater sind,
Einzelvertretungsbefugnis erteilen und sie auch
von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreien. Entsprechendes gilt auch für die
Erteilung der Einzelprokura.
Der Liquidator vertritt die Gesellschaft allein,
solange er alleiniger Liquidator ist. Ansonsten
vertritt er die Gesellschaft gemeinschaftlich mit
allen anderen Liquidatoren.
b)
Geändert, nun:
Liquidator:
Brück, Eckhard, Steuerberater, Lollar,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geändert, nun:
Liquidator:
Bühlmeyer, Anton, Steuerberater, Bad Nauheim,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. |
a)
22.03.2023
Heid
b)
Fall 3 |
1 |
a)
Bühlmeyer + Brück
Steuerberatungsgesellschaft und
Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH
b)
Bad Nauheim
c)
Die für Steuerberatungsgesellschaften
gesetzlich und berufsrechtlich
zugelassenen Tätigkeiten einschließlich der
Wirtschaftsberatung, insbesondere auf dem
Gebiet von Existenzgründung,
Nachfolgeberatung usw.; Handels- und
Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser
die Gesellschaft allein und muß Steuerberater
sein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden,
so wird die Gesellschaft von zwei
Geschäftsführern oder von einem
Geschäftsführer und einem Prokuristen mit der
Maßgabe vertreten, daß eine der vertretenden
Personen Steuerberater sein muß.
Mindestens ein Steuerberater-Geschäftsführer
muss seine berufliche Niederlassung am Sitz der
Gesellschaft oder dessen Nahbereich haben.
Die Gesellschafterversammlung kann einem
oder mehreren oder allen Geschäftsführern,
soweit sie Steuerberater sind,
Einzelvertretungsbefugnis erteilen und sie auch
von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreien. Entsprechendes gilt auch für die
Erteilung der Einzelprokura.
b)
Geschäftsführer:
Bühlmeyer, Anton, Steuerberater, Bad Nauheim,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Brück, Eckhard, Steuerberater, Lollar-
Salzböden, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.06.1999 zuletzt geändert am
14.01.2000 |
a)
09.01.2002
Hedtke
b)
Tag der ersten
Eintragung: 15.07.1999
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 22 - 26 Sonderband |