Büker Dental e.K., Höxter, Pfennigbreite 12, 37671 Höxter. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.01.2013 (UR.Nr. 21/2013 des Notars Dr. Lutz Gierse in Höxter) sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.01.2013 ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Stefan Büker GmbH & Co KG mit Sitz in Höxter (Amtsgericht Paderborn HRA 6411) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
37671 Höxter
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Amtsgericht: Paderborn
Rechtsform: eK