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Büko-Landgeräte, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wiefelstede (HRB 120132) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Borbecker Landstr. 2
26215 Wiefelstede
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 120132
Amtsgericht: Oldenburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Büko-Landgeräte, Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Wiefelstede war im Handelsregister Oldenburg unter der Nummer HRB 120132 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Büko-Landgeräte, Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Standort nicht geändert. Die Büko-Landgeräte, Gesellschaft mit beschränkter Haftung wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 03.04.2009
Löschung

Büko-Landgeräte, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wiefelstede, (Borbecker Landstraße 2, 26215 Wiefelstede).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Eider-Landgeräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Weddingstedt (Amtsgericht Pinnenberg HRB 650 ME) am 24.03.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.

Calendar 30.01.2009
Veränderung

Büko-Landgeräte, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wiefelstede, (Borbecker Landstraße 2, 26215 Wiefelstede).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2008 mit Änderungen vom 27.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.04.2008 und 27.11.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.04.2008 und 27.11.2008 mit der Eider-Landgeräte Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Weddingstedt (Amtsgericht Pinneberg HRB 650 ME) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Historie 1

03.04.2009
Registervorgang

Löschung 30.03.2009