HRB 6747 HL: Bünning Immobilienkontor GmbH, Bosau OT Liensfeld, Ferienpark (Aktiv Hus), 23774 Heiligenhafen. Sitz der Firma: Die Eintragung lfd. Nr. 7 Sp. 2b) betreffend den Sitz ist von Amts wegen ergänzt: Sitz/Niederlassung: Bosau OT Liensfeld; Rechtsform: Die Eintragung betreffend lfd. Nr. 7 Sp. 6a) wird von Amts wegen wie folgt ergänzt: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.09.2021 ist der Gesellschaftsvertrag in § 3 Abs. 2 Stammkapital geändert und in § 1 Abs. 2 (Sitz) erneut geändert.
HRB 6747 HL: Firma vormals: Grundstücksgesellschaft Bünning mbH, Heiligenhafen, Ferienpark (Aktiv Hus), 23774 Heiligenhafen. Name der Firma: Bünning Immobilienkontor GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist a) der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Eigentumswohnungen und das Halten und Verwalten eigenen Immobilienbestandes, b) die Vermittlung von Immobilien (Verkauf/Vermietung) nach § 34 c GewO, also die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume oder gewerbliche Räume oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge; Kapital: 50.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2021 ist das Stammkapital zum Zwecke der Verschmelzung um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht worden unter Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital). Gleichzeitg wurde die Sitzverlegung von Heiligenhafen nach Bosau OT Liensfeld, die Umfirmierung der Firma sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen unter Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma, Sitz) und 2 (Gegenstand). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Bünning Immobilienkontor GmbH mit Sitz in Heiligenhafen (AG Lübeck, HRB 6760 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Zusatz: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.