Bürger Dienstleistungsgesellschaft mbH, Hildesheim, Hafenstraße 38, 31137 Hildesheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.06.2011 mit der Bürger GmbH mit Sitz in Hildesheim (HRB 201810) verschmolzen. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
31137 Hildesheim
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Amtsgericht: Hildesheim
Rechtsform: GmbH