HRB 741117: BürgerEnergie Aktiengesellschaft, Stuttgart, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Abwickler bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Abwickler gemeinsam mit einem Prokuristen. Nicht mehr Vorstand, bestellt als Abwickler: Welschenbach, Alexander, Mühlacker, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Lörz, Fabian, Rastatt, * ‒.‒.‒‒; Strobel, Elisabeth, geb. Walcher, Wain, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
BürgerEnergie Aktiengesellschaft, Stuttgart, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart. Die Gesellschaft hat am 13.09.2012 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
BürgerEnergie Aktiengesellschaft, Stuttgart, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart. Aktiengesellschaft. Satzung vom 09.11.2011. Geschäftsanschrift: Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart. Gegenstand: Halten sowie die Übernahme von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland, vorwiegend solchen, die die Projektierung, Planung, Errichtung sowie den Betrieb und die Verwaltung von Anlagen oder sonstigen Einrichtungen zur Erzeugung erneuerbarer Energien zum Gegenstand haben, Beratung und Unterstützung dieser Gesellschaften in organisatorischer, wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht; Vermietung und Verpachtung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern; Lizenzierung und Verwertung von immateriellen Wirtschaftsgütern; Erbringung von Dienstleistungen als Holdingunternehmen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Lörz, Fabian, Rastatt, * ‒.‒.‒‒; Strobel, Elisabeth, geb. Walcher, Wain, * ‒.‒.‒‒; Welschenbach, Alexander, Mühlacker, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab dieser Eintragung ( 02.05.2012 ) das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 25.000,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 1/2012).