13 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Kehr, Dennis, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
13.11.2024
Hornburg
b)
Fall 14 |
12 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Heyl, Wolfgang, Riedstadt-Crumstadt,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Kehr, Dennis, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
Prokura erloschen:
Kehr, Dennis, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
29.07.2024
Hornburg
b)
Fall 13 |
11 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Aufsichtsrat)
beschlossen. |
a)
02.08.2023
Pussehl
b)
Fall 12 |
10 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2022
sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten
Rechtsträger vom selben Tag mit dem Bürgerhospital
Frankfurt am Main e.V mit dem Sitz in Frankfurt am Main
(Amtsgericht Frankfurt am Main, VR 5233) verschmolzen. |
a)
02.01.2023
Nagel
b)
Fall 11 |
9 |
c)
1. der Betrieb eines im Krankenhausplan
des Landes Hessen aufgenommenen
Krankenhauses mit den im "Bürgerhospital
Frankfurt am Main" und im "Clementine
Kinderhospital" vorgehaltenen
Fachabteilungen durch die Untersuchung,
Behandlung und Pflege von Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen sowie
durch die Leistung von Geburtshilfe ohne
Rücksicht auf Weltanschauung,
Konfession, Rasse und Nationalität, dies
umfast stationäre und teilstätionäre sowie
vor- und nachstationäre
Krankenhausleistungen und ambulante
Behandlungen.
2. die Weiterentwicklung und den Ausbau
von Schwerpunkten in der medizinischen
Versorgung von Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen in den jeweiligen
Fachabteilungen an beiden Standorten
nach jeweils neuesten medizinischen
Erkenntnissen sowie die rechtzeitige
Anpassung dieser Schwerpunkte
entsprechend den
Gesundheitsbedürfnissen und
3. die Behandlung von Patienten mit
psychiatrischen Störungen sowie im
Speziellen von Personen mit
Abhängigkeitserkrankungen.
4. Die Förderung der Kinder-, Jugend- und
Erwachsenenmedizin im Sinne der
Stiftungsgründer der Clementine
Kinderhospital - Dr. Christ`sche Stiftung
und der Dr. Senckenbergischen Stiftung ist
eine der zentralen Aufgaben der
Gesellschaft.
5. Die Gesellschaft darf alle erlaubten
Geschäfte und Maßnahmen durchführen,
die mit ihrem Zweck unmittelbar oder
mittelbar zusammenhängen und diesem
dienlich erscheinen. Die Gesellschaft ist
insbesondere unter Berücksichtigung der
gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften
berechtigt, Unternehmen aller Art zu
gründen, zu erwerben oder sich daran zu
beteiligen sowie Geschäfte für Rechnung
anderer zu tätigen. Die Gesellschaft ist
weiterhin berechtigt, Kooperationen mit
anderen Krankenhäusern einzugehen,
Projekte öffentlich-privater Partnerschaften
oder vergleichbare Projekte durchzuführen
oder mit anderen Krankenhäusern zu
fusionieren, sofern dies
gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2022 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung § 2 (Zweck, Unternehmensgegenstand und
Gemeinnützigkeit) beschlossen.
b)
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. |
a)
02.12.2022
Krämer
b)
Fall 10 |