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Bürgerinitiative zur Verteidigung der Bremerhavener Selbstverwaltungsrechte, Bremerhaven (VR 695 BHV)

Firmendaten

Anschrift
Stresemannstr. 188
27576 Bremerhaven
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: VR 695 BHV
Amtsgericht: Bremerhaven
Rechtsform:
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Bürgerinitiative zur Verteidigung der Bremerhavener Selbstverwaltungsrechte aus Bremerhaven ist im Handelsregister Bremerhaven unter der Nummer VR 695 BHV verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Bürgerinitiative zur Verteidigung der Bremerhavener Selbstverwaltungsrechte ihren Standort nicht geändert. Die Bürgerinitiative zur Verteidigung der Bremerhavener Selbstverwaltungsrechte weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.08.2019)

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Registermeldungen 1

Calendar 05.06.2012
Vorgang ohne Eintragung

VR 695 BHV: Bürgerinitiative zur Verteidigung der Bremerhavener Selbstverwaltungsrechte, Bremerhaven (c/o Blank, Wolfgang, Stresemannstr. 188, 27576 Bremerhaven). In der Vereinsregistersache Bürgerinitiative zur Verteidigung der Bremerhavener Selbstverwaltungsrechte wird dem Verein auf Antrag gemäß § 73 BGB die Rechtsfähigkeit entzogen, da die Anzahl der Vereinsmitglieder unter drei herabgesunken ist. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb eines Monats bei dem Amtsgericht Bremerhaven einzulegen. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des genannten Gerichts eingelegt. Sie kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem genannten Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.