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a)
Bürgerstiftung Michelsberg gUG
(haftungsbeschränkt)
b)
Schwalmstadt
Geschäftsanschrift:
An der Landsburg 6, 34613 Schwalmstadt
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte
Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der
Körperschaft ist
- die Förderung von Kunst und Kultur
- die Förderung des Denkmalschutzes und
der Denkmalpflege
- die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung
- die Förderung internationaler Gesinnung,
der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur
und des Völkerverständigungsgedankens
- die Förderung der Heimatpflege und
Heimatkunde
- die Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements
Insbesondere richtet sich die Tätigkeit der
Gesellschaft auf die Wahrung, Mehrung
und Neuschöpfung von künstlerischen,
kulturellen und sozialen Werken und
Werten in lokalen, regionalen und
internationalen Kontexten, auf die
Schaffung von Bildungsangeboten, auf die
Ermöglichung kultureller Beteiligung und
Beschäftigung für Kinder, Jugendliche und
Erwachsene; auf die Schaffung von
Angeboten für Menschen mit
Benachteiligungen und Beeinträchtigungen;
auf die Schaffung von Arbeits-, Aus- und
Fortbildungsmöglichkeiten sowie Stellen für
Ehrenamtliche und Freiwillige; auf die
Mitwirkung an berufsvorbereitenden bzw.
berufsbegleitenden Maßnahmen für am
Arbeitsmarkt Benachteiligte; auf die
Schaffung von Angeboten zur Begegnung
mit örtlicher und regionaler Kultur; auf die
Wahrung des Kulturerbes durch die Um-
und Weiternutzung historischer Bauten und
die Wiederbelebung der örtlichen
Töpfertradition; auf die Ermöglichung von
Kommunikation und Begegnung durch
gemeinschaftliche Tätigkeiten,
Veranstaltungen und Aufenthalte von
Gastkünstlern; auf internationale und
transkulturelle Projekte und Aktivitäten; auf
die Ermunterung von Teilhabe und
Mitgestaltung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere mit der Durchführung von
künstlerischem Co-Working, Kursen,
Kulturveranstaltungen und Projekten,
Ausstellungen, Workshops und anderen
Bildungs-, Beschäftigungs- und
Begegnungsangeboten. |
801,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.
b)
Geschäftsführerin:
Henß, Delia Annette Elisabeth, Schwalmstadt,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.05.2024 mit Änderung vom
06.08.2024 |
a)
21.08.2024
Brühl
b)
Fall 1 |