Bürgerverein Am Kostenberg e.V., Velbert, (Moltkestr. 55, 42551 Velbert).Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Bürgerverein Am Kostenberg-Lindenkamp e.V. mit Sitz in Velbert (Amtsgericht Wuppertal, VR 4291) am 17.07.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Bürgerverein Am Kostenberg e.V., Velbert, ( Velbert).Der Verein ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 21.04.2009 und der Mitgliederversammlung des weiteren übertragenden Rechtsträgers des Bürgerverein Lindenkamp e.V. mit Sitz in Velbert (VR 15640) vom 21.04.2009 als übertragende Rechtsträger zu dem dadurch neu gegründeten Bürgerverein am Kostenberg - Lindkamp e.V. mit Sitz in Velbert verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.