Bürgschaftsgesellschaft des saarländischen Handwerks mit beschränkter Haftung, Saarbrücken (Johannisstraße 2, 66111 Saarbrücken). Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Bürgschaftsbank Saarland Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht Saarbrücken HRB 5473) wurde am am 30.09.2005 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
Bürgschaftsgesellschaft des saarländischen Handwerks mit beschränkter Haftung, Saarbrücken (Johannisstraße 2, 66111 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.06.2005 mit der Bürgschaftsbank Saarland Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 5473) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bürgschaftsgesellschaft des saarländischen Handwerks mit beschränkter Haftung, Saarbrücken (Johannisstraße 2, 66111 Saarbrücken). Nicht mehr Geschäftsführer: Flegel, Ernst, Schiffweiler. Bestellt zum Geschäftsführer: Reinke, Armin, Schwalbach, * ‒.‒.‒‒.