Bürometropole GmbH, Worms (Mainzer Straße 183, 67547 Worms). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Samas Deutschland GmbH mit Sitz Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 52603) am 22.12.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Bürometropole GmbH, Worms (Mainzer Straße 183, 67547 Worms). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsräger vom 11.12.2006 mit der Samas Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main - HRB 52603) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.