PR 210003: Büttner & Partner, Rechtsanwälte, Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stuttgart (Werastraße 17, 70182 Stuttgart). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 24.03.2022 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
PR 210003: Büttner & Partner, Rechtsanwälte, Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stuttgart (Werastraße 17, 70182 Stuttgart). Die Partnerschaftsgesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.12.2021 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "HWS Büttner GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 738539) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PR 210003: Büttner & Partner mbB, Rechtsanwälte, Steuerberater, Stuttgart (Werastraße 17, 70182 Stuttgart). Name geändert; nun: Büttner & Partner, Rechtsanwälte, Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB.
PR 210003: Büttner & Partner, Rechtsanwälte, Steuerberater, Stuttgart (Werastraße 17, 70182 Stuttgart). Name geändert; nun: Büttner & Partner mbB, Rechtsanwälte, Steuerberater. Aufgehoben als Zweigniederlassung: 73728 Esslingen am Neckar. Gegenstand geändert; nun: die gemeinsame Ausübung des Anwaltsberufes und steuerberatenden Berufes der Gesellschafter. Im Rahmen des § 59 a BRAO bzw. der Bestimmungen der Berufsordnung für Steuerberater können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Gesellschaft aufgenommen werden. Vertretungsbefugnis geändert bei Partner: Büttner, Ulrich, Rechtsanwalt, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒; Müller, Jörg, Steuerberater, Schorndorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Büttner & Partner, Rechtsanwälte, Steuerberater, Stuttgart (Werastraße 17, 70182 Stuttgart). Ausgeschieden als Partner: Illing, Lutz, Steuerberater, Ebersbach, * ‒.‒.‒‒.
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