HRB 15299: Büttner-Schmitz GmbH, Solingen, Dycker Feld 42, 42653 Solingen. Nach Namensänderung nunmehr bestellt als Geschäftsführer: Büttner-Schmitz, Renate, Solingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura geändert, nunmehr: Einzelprokura: Führer, Timo, Solingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 15299: Büttner-Schmitz GmbH, Solingen, Dycker Feld 42, 42653 Solingen. Bestellt als Geschäftsführer: Schmitz, Ralf, Solingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Schmitz, Ralf, Solingen, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Führer, Timo, Solingen, * ‒.‒.‒‒.
Büttner-Schmitz GmbH, Solingen, Dycker Feld 42, 42653 Solingen. Geschäftsanschrift: Dycker Feld 42, 42653 Solingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmitz, Dieter, Solingen, * ‒.‒.‒‒.
Büttner-Schmitz GmbH, Solingen (Dycker Feld 42, 42653 Solingen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2006 mit der Büttner-Schmitz Gestelle GmbH mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRB 15458) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schmitz Metallbearbeitung GmbH, Solingen (Dycker Feld 42, 42653 Solingen). Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 und 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen. Ferner wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung beschlossen.Der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neu gefasst. Neue Firma: Büttner-Schmitz GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Bearbeitung von Metallwaren jeglicher Art, insbesondere der Bau von Einhängegestellen für galvanische Bäder. 30.000,00 EUR. Einzelprokura: Schmitz, Ralf, Solingen, * ‒.‒.‒‒. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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