HRB 7829: B & B Gaststätten GmbH, Xanten (Heinrich-Eger-Straße 34, 47546 Kalkar). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
B & B Gaststätten GmbH, Xanten (Heinrich-Eger-Straße 34, 47546 Kalkar). Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (42 IN 24/07) vom 09.01.2008 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
B & B Gaststätten GmbH, Xanten (Marsstraße 12, 46509 Xanten). Nicht mehr Geschäftsführer: Hüsken, Erika, Xanten, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Berberovic, Stefanie, Kranenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
B & B Consulting Leipzig GmbH, Leipzig (Marsstr. 12, 46509 Xanten). Der Sitz der Gesellschaft ist unter Änderung der Firma (Neue Firma: B & B Gaststätten GmbH) verlegt nach Xanten (nun Amtsgericht Kleve HRB 7829).
B & B Gaststätten GmbH, Xanten (Marsstraße 12, 46509 Xanten). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.12.2003 Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma,Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Firmenänderung, die Sitzverlegung von Leipzig (bisher Amtsgericht Leipzig HRB 21032) nach Xanten so wie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Gegenstand: Der Betrieb einer Gaststätte und ähnlicher Betriebe. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem vorstehendem Zweck zu dienen geeignet sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Hüsken, Erika, Xanten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.