Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Gesellschaft ist gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
06.12.2022
Westphal
b)
Fall 8 |
HRB 20597: B & B Projektentwicklung GmbH, Nister, Holzwiese 15, 57645 Nister. Geändert, nun: Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nunmehr: Liquidator: Bell, Ulrike, Nister, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bell, Ulrike, Nister, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 20597: B & B Projektentwicklung GmbH, Nister, Oberste Bitze 9, 57645 Nister. Änderung der Geschäftsanschrift: Holzwiese 15, 57645 Nister.
HRB 20597: B & B Projektentwicklung GmbH, Nister, Holzwiese 3, 57645 Nister. Änderung der Geschäftsanschrift: Oberste Bitze 9, 57645 Nister.
HRB 20597: B & B Projektentwicklung GmbH, Nister, Holzwiese 3, 57645 Nister. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2016 mit der Dritte B & B Vermögens GmbH mit Sitz in Nister (Amtsgericht Montabaur HRB 21186) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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