B & K Automobile GmbH, Treuenbrietzen(Bahnhofstraße 4, 14929 Treuenbrietzen). Als Nachtrag zur Eintragung vom 18.05.2007: Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.
B & K Automobile GmbH, Treuenbrietzen(Bahnhofstraße 4, 14929 Treuenbrietzen). Als Nachtrag zur Eintragung vom 18.05.2007: Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.
B & K Automobile GmbH, Treuenbrietzen(Bahnhofstraße 4, 14929 Treuenbrietzen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Auto und Motorradhaus Borchardt GmbH mit Sitz in Treuenbrietzen,eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 20246 P, verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 Umwandlungsgesetz als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
B & K Automobile GmbH, Treuenbrietzen(Bahnhofstraße 4, 14929 Treuenbrietzen). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.07.2005 mit Nachträgen vom 25.08.2005 und 22.06.2006 ist das Stammkapital zum Zweck der Durchführung der Verschmelzung mit der Borchardt GmbH mit Sitz in Haseloff, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 8743 um 12.750 Euro auf 37.750 Euro erhöht und § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages geändert. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2005 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage mit Nachträgen vom 25.08.2005 und 22.06.2006 ist die Borchardt GmbH mit Sitz in Haseloff, eingetragen beim Amtsagericht Potsdam unter HRB 8743 durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.