B & L Ausbau-Service GmbH, Schwerin, Ernst-Alban-Weg 1, 19061 Schwerin. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.03.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der B & L Ausbau-Service e. K. (Amtsgericht Schwerin, HRA 3439) auftretenden Kaufmann Lepszy, Uwe übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
B & L Ausbau-Service GmbH, Schwerin, Ernst-Alban-Weg 1, 19061 Schwerin. Geschäftsanschrift: Ernst-Alban-Weg 1, 19061 Schwerin. Nicht mehr Geschäftsführer: Böge, Andreas, Holthusen, * ‒.‒.‒‒.
B & L Ausbau-Service GmbH, Schwerin, Ernst-Alban-Weg 1, 19061 Schwerin.Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 3.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Böge & Lepszy Ausbau-Service oHG mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin, HRA 2799) beschlossen. Geschäftsanschrift: Ernst-Alban-Weg 1, 19061 Schwerin. Stammkapital jetzt: 28.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.03.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.03.2009 mit der Böge & Lepszy Ausbau-Service oHG mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin, HRA 2799) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
B & L Ausbau-Service GmbH, Schwerin (Ernst-Alban-Weg 1, 19061 Schwerin). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.03.2006. Gegenstand: Einbau genormter Baufertigteile; Trockenbau; Einzelhandel mit Baumaterial, -elementen und Textilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Böge, Andreas, Holthusen, * ‒.‒.‒‒; Lepszy, Uwe, Banzkow, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.