HRB 206586: B & O Malerei und Bausanierungsbetrieb GmbH, Hambergen, Sophie-Tietjen-Ring 9, 27729 Hambergen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bohlmann, Hans-Georg, Hambergen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Waschwill, Marc, Lübberstedt, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
HRB 206586: B & O Malerei und Bausanierungsbetrieb GmbH, Hambergen, Sophie-Tietjen-Ring 9, 27729 Hambergen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
HRB 206586: B & O Malerei und Bausanierungsbetrieb GmbH, Hambergen, Sophie-Tietjen-Ring 9, 27729 Hambergen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.02.2017. Geschäftsanschrift: Sophie-Tietjen-Ring 9, 27729 Hambergen. Der Betrieb einer Malerei, Fliesen- und Mosaikverlegung und Bausanierung sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertritt jeder Geschäftsführer die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertrreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Bohlmann, Hans-Georg, Hambergen, * ‒.‒.‒‒; Omar, Hassan, Osterholz-Scharmbeck, * ‒.‒.‒‒; Omar, Bassam, Osterholz-Scharmbeck, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der B & O Malerei und Bausanierungsbetrieb Bohlmann und Omar OHG mit Sitz in Hambergen (Amtsgericht Walsrode HRA 203305) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.02.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.