B & P Hotel Management Services GmbH, Rüsselsheim (Eisenstraße 6 - 8, 65428 Rüsselsheim). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Alpenhotel Oberjoch Trägergesellschaft mbH, jetzt B & P Hotel Management Services GmbH, am 01.04.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
B & P Hotel Management Services GmbH, Rüsselsheim (Eisenstraße 6 - 8, 65428 Rüsselsheim). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Alpenhotel Oberjoch Trägergesellschaft mbh mit Sitz in Hindelang (Amtsgericht Kempten, HRB 8149) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
B & P Hotel Management Services GmbH, Rüsselsheim (Eisenstraße 6 - 8, 65428 Rüsselsheim). Der mit der B & P Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH Co KG - nunmehr Realotel Verwaltungs GmbH & Co. KG - mit Sitz in Rüsselsheim (Amtsgericht Darmstadt, HRA 81774) am 22.11.1999 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung vom 20.12.2007 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.