HRB 7406: B + B Agrotec GmbH, Metelen, Naendorf 6, 48629 Metelen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (82 IN 24/15) vom 01.08.2015 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
B + B Agrotec GmbH, Metelen, Naendorf 6, 48629 Metelen. Prokura erloschen: Butenuth, Günter, Werther, * ‒.‒.‒‒.
B + B Agrotec GmbH, Metelen, Naendorf 6, 48629 Metelen. Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer II. (GEGENSTAND) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Landwirtschaftliches Lohnunternehmen einschließlich Handel mit landwirtschaftlichen Gegenständen aller Art sowie Im- und Export von Strohpellets u.ä., die Beratung von Landwirten und landwirtschaftlichen Lohnunternehmen.
B + B Agrotec GmbH, Metelen, Naendorf 6, 48629 Metelen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer II. (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Landwirtschaftliches Lohnunternehmen einschl. Handel mit landwirtschaftlichen Gegenständen aller Art, die Beratung von Landwirten und landwirtschaftlichen Lohnunternehmen.
B + B Agrotec GmbH, Metelen, Naendorf 6, 48629 Metelen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.12.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.12.2010 mit der B + B Agroservice GmbH mit Sitz in Metelen (Amtsgericht Steinfurt HRB 7406) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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