Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
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c)
Nach Erhöhung der Hafteinlage um 200.000,00 EUR, nun:
Kommanditist:
Becker & Böseleger GbR, Hude, bestehend aus:
- Böseleger, Peter, Hude, * ‒.‒.‒‒
- Becker, Elke, Hude, * ‒.‒.‒‒
Einlage: 250.000,00 EUR. |
a)
06.01.2023
Schumacher |
HRA 205530: Barkemeyer Bus und Taxi GmbH & Co. KG, Hatten, Mühlenweg 76 a, 26209 Hatten. Neue Firma: B + B Taxi GmbH & Co KG.
HRA 205530: B + B Taxi GmbH & Co KG, Hatten, Mühlenweg 76 a, 26209 Hatten. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.09.2019 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 205530: Barkemeyer Bus und Taxi GmbH & Co. KG, Hatten, Mühlenweg 76 a, 26209 Hatten. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 14.08.2019 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Becker, Elke, Hude, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma Taxiservice Elke Becker e. K. in Hude (AG Oldenburg, HRA 206397) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 205530: Barkemeyer Bus und Taxi GmbH & Co. KG, Hatten, Mühlenweg 76, 26209 Hatten. Änderung zur Geschäftsanschrift: Mühlenweg 76 a, 26209 Hatten.
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