Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
25 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Borges, Caren, Dortmund, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
22.10.2024
Hartmann |
HRB 7589: B + M BLUMENBECKER GMBH, Beckum, Sudhoferweg 99-107, 59269 Beckum. Prokura geändert; nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Lersmacher, Christoph, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒; Scharmann, Richard Heinrich, Beckum, * ‒.‒.‒‒; Witter, Stephan, Soest, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7589: B + M BLUMENBECKER GMBH, Beckum, Sudhoferweg 99-107, 59269 Beckum. Prokura erloschen: Alvarado Bruns, Marc, Heiligenhaus, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7589: B + M BLUMENBECKER GMBH, Beckum, Sudhofer Weg 99-107, 59269 Beckum. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Sudhoferweg 99-107, 59269 Beckum. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Witter, Stephan, Soest, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7589: B + M BLUMENBECKER GMBH, Beckum, Sudhofer Weg 99-107, 59269 Beckum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 04.11.2020 mit der Blumenbecker Engineering Holding GmbH mit Sitz in Beckum (Amtsgericht Münster, HR B 14053) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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