B + R Baustoff-Handel und Recyclinggesellschaft Chemnitz mbH, Chemnitz (Fischweg 1, 09114 Chemnitz). Die Verschmelzung wurde am 30.11.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
B + R Baustoff-Handel und Recyclinggesellschaft Chemnitz mbH, Chemnitz (Fischweg 1, 09114 Chemnitz). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.10.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der REMEX Minaralstoff GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 47418) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
B + R Baustoff-Handel und Recyclinggesellschaft Chemnitz mbH, Chemnitz (Fischweg 1, 09114 Chemnitz). Bestellt: Geschäftsführer: Stoll, Michael, Essen, * ‒.‒.‒‒.