B + W Bücker & Witte Autohandelsgesellschaft mbH, Wülfrath (Robert-Bosch-Str. 35, 42489 Wülfrath). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CarMeile AG am 11.01.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
B + W Bücker & Witte Autohandelsgesellschaft mbH, Wülfrath (Robert-Bosch-Str. 35, 42489 Wülfrath). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2004 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.12.2004 mit der CarMeile AG mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal,HRB 14040) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.