B F P - Konstruktionsteam GmbH, Schwäbisch Gmünd, Einhornstraße 114, 73529 Schwäbisch Gmünd.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 22.07.2010 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
B F P - Konstruktionsteam GmbH, Schwäbisch Gmünd, Einhornstraße 114, 73529 Schwäbisch Gmünd.Geschäftsanschrift: Einhornstraße 114, 73529 Schwäbisch Gmünd. Nicht mehr Geschäftsführer: Beismann, Rolf, Maschinenbautechniker, Schwäbisch Gmünd, * ‒.‒.‒‒; Peischl, Dietmar, Maschinenbautechniker, Schwäbisch Gmünd, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Gaukel, Werner, Neuenstadt am Kocher, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.06.2010 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GAUKEL Modell- und Formenbau GmbH", Neuenstadt am Kocher (Amtsgericht Stuttgart HRB 105790) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.