HRB 16837:B Solution AG, Wuppertal, Schulstraße 3, 45549 Sprockhövel.Der Sitz ist nach Sprockhövel (Amtsgericht Essen HRB 25782) verlegt.
HRB 25782:B Solution AG, Sprockhövel, Schulstraße 3, 45549 Sprockhövel.Aktiengesellschaft. Satzung vom 01.12.2003, mehrfach zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.08.2008 geändert. Die Hauptversammlung hat am 02.09.2014 beschlossen, den Sitz der Gesellschaft von Wuppertal (bisher Amtsgericht Wuppertal HRB 16837) nach Sprockhövel zu verlegen und die Satzung in § 1 Abs. 2 (Sitz) zu ändern. Geschäftsanschrift: Schulstraße 3, 45549 Sprockhövel. Gegenstand: Funktion als Holding und Dienstleister für alle unter der Firma B-Systems geführten Gesellschaften, insbesondere die Zurverfügungstellung eines zentralen Dienstleistungscenters, Marketing, Buchhaltung, Verwaltung sowie Patentverwertung. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jedes Vorstandsmitglied ist stets einzelvertretungsberechtigt und abweichend von § 181 BGB berechtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten, der nicht im Vorstand der Gesellschaft ist, Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Wokittel, Manfred, Sprockhövel, * ‒.‒.‒‒.
HRB 16837:B Solution AG, Wuppertal, Öhder Str. 4 - 4 a, 42289 Wuppertal.Änderung zur Geschäftsanschrift: Schulstraße 3, 45549 Sprockhövel.
B Solution AG, Wuppertal, Öhder Str. 4 - 4 a, 42289 Wuppertal. Geschäftsanschrift: Öhder Str. 4 - 4 a, 42289 Wuppertal. Nicht mehr Vorstand: Bieber, Wolf-Rüdiger, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Wokittel, Manfred, Sprockhövel, * ‒.‒.‒‒.
B Solution AG, Wuppertal, (Öhder Str. 4 - 4 a, 42289 Wuppertal).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 26.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2008 mit der B Time Visions GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 17105) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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