B i e m a n n GmbH, Erlangen (Felix-Klein-Str. 76, 91058 Erlangen). Die Verschmelzung wurde am 10.07.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRB 8596).
B i e m a n n GmbH, Erlangen (Felix-Klein-Str. 76, 91058 Erlangen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Biemann Holding GmbH mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth HRB 8596) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.