B-MAXX Baustoffhandelsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Spichernstraße 15, 40476 Düsseldorf. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
B-MAXX Baustoffhandelsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Spichernstraße 15, 40476 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Jedem Liquidator kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Bestellt als Liquidator: Riester, Arno, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
B-MAXX Baustoffhandelsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Spichernstraße 15, 40476 Düsseldorf.Die Gesellschafterversammlung vom 22.01.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Handel mit Baustoffen aller Art, die Verwertung von Patenten und Lizenzen, der Verkauf und Verleih von Maschinen sowie der Vertrieb des Schalriegelelementes B-MAXX und der Betrieb einer Baugesellschaft.
B-MAXX Baustoffhandelsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Spichernstraße 15, 40476 Düsseldorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.09.2008. Geschäftsanschrift: Spichernstraße 15, 40476 Düsseldorf. Gegenstand: Der Handel mit Baustoffen aller Art, die Verwertung von Patenten und Lizenzen, der Verkauf und Verleih von Maschinen sowie der Vertrieb des Schalriegelelementes B-MAXX. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Riester, Arno, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.