B. & S. Smeets GmbH, Wuppertal (Dohlenweg 20, 42115 Wuppertal). Die Gesellschafterversammlung hat am 30.08.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59405 um EUR 35,40595 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) und § 9 (Gesellschafterversammlung) Abs. 5 zu ändern. 25.600,00 EUR.
B. & S. Smeets GmbH, Wuppertal (Dohlenweg 20, 42115 Wuppertal). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2007 mit der S. & S. Abbruch- und Transport GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 6498) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.