HRB 7957: B. Beer Wohnungsbau GmbH, Neuss, Erftstr. 102, 41460 Neuss. Nicht mehr Geschäftsführer: Beer, Margaret, Kauffrau, Neuss.
Beer Wohnungsbau GmbH, Neuss (Erftstr. 102, 41460 Neuss). Die Gesellschafterversammlung vom 22. August 2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: B. Beer Wohnungsbau GmbH.
B. Beer Wohnungsbau GmbH, Neuss (Erftstr. 102, 41460 Neuss). Die Höhe des Stammkapitals beträgt 200.000,00 EUR.
Beer Wohnungsbau GmbH, Neuss (Erftstr. 102, 41460 Neuss). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22. August 2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22. August 2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22. August 2007 mit der B. Beer Wohnungsbau GmbH mit Sitz in Neuss (AG Neuss HRB 3611) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Beer Wohnungsbau GmbH, Neuss (Erftstr. 102, 41460 Neuss). Die Gesellschafterversammlung hat am 22. August 2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 200.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 102.258,37 um EUR 141,63 auf EUR 102.400,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 Abs. 1. und 2. zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom selben Tag hat das Stammkapital ferner zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung von 102.400,00 EUR um 97.600,00 EUR auf 200.000,00 EUR erhöht und eine weitere Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 1. und 2. beschlossen.