B. Braun Medizinelektronik Verwaltungs GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck (Lindberghstr. 12, 82178 Puchheim). Die Verschmelzung wurde am 06.06.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Fritzlar HRB 11000).
B. Braun Medizinelektronik Verwaltungs GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck (Lindberghstr. 12, 82178 Puchheim). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2007 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.04.2007 mit der B.Braun Melsungen AG mit dem Sitz in Melsungen (Amtsgericht Fritzlar HRB 11000) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.