B. Schreiber GmbH, Neuss, Krefelder Straße 29-31, 41460 Neuss. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
B. Schreiber GmbH, Neuss, Krefelder Straße 29-31, 41460 Neuss. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Jedem Liquidator kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Jedem Liquidator kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Nunmehr bestellt als Liquidator: Mohr-Hinterberg, Britta, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mohr-Hinterberg, Britta, Kauffrau, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 22. Dezember 2010 aufgelöst.
B. Schreiber GmbH, Düsseldorf, Krefelder Str. 29-31, 41460 Neuss.Geschäftsanschrift: Krefelder Str. 29-31, 41460 Neuss. Der Sitz ist nach Neuss (jetzt AG Neuss HRB 15009) verlegt.
B. Schreiber GmbH, Neuss, Krefelder Straße 29-31, 41460 Neuss.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17. September 1969, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 16. Januar 2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz (2) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Düsseldorf HRB 11856) nach Neuss beschlossen. Geschäftsanschrift: Krefelder Straße 29-31, 41460 Neuss. Gegenstand: Handel mit Miederwaren, Wäsche und Bademoden. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Mohr-Hinterberg, Britta, Kauffrau, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.