B.E.B. Unternehmensberatung GmbH, Köln, (Eupener Straße 159, 50933 Köln).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SPM Consulting GmbH am 13.07.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
B.E.B. Unternehmensberatung GmbH, Köln, (Eupener Straße 159, 50933 Köln).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.06.2009 mit der SPM Consulting GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 204189) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
B.E.B. Unternehmensberatung GmbH, Köln, (Eupener Straße 159, 50933 Köln).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.10.2008. die Unternehmensberatung, das Projektmanagement und die Agenturtätigkeit für Werbezwecke; 60.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schäfer, Bernhard Heinz, Pulheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der B.E.B. Unternehmensberatung AG, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 35485) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 08.10.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.