B.K. Immobilien GmbH & Co. KG, Rheda-Wiedenbrück (Am Jägerheim 1 c, 33378 Rheda-Wiedenbrück). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden 3 C Holding GmbH am 19.05.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
B.K. Immobilien GmbH & Co. KG, Rheda-Wiedenbrück (Am Jägerheim 1 c, 33378 Rheda-Wiedenbrück). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.02.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.02.2008 mit der 3 C Holding GmbH mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück (AG Gütersloh HRB 6452) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigernder an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.