B.R.B. GmbH, Bielefeld (Herforder Str. 309, 33609 Bielefeld). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bautechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 31.01.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
B.R.B. GmbH, Bielefeld (Herforder Str. 309, 33609 Bielefeld). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.11.2006 mit der Bautechnik GmbH mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRB 7468) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.