HRB 112553 B: B.Z. Media GmbH, Berlin, Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 05.09.2014 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Hamburg, HRB 19270) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 112553 B: B.Z. Media GmbH, Berlin, Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Hammerich & Lesser Zeitschriften- und Buchverlag GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 19270) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Der mit der B.Z. Ullstein GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 99757 B) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch außerordentliche Kündigung vom 25.08.2014 zum 25.08.2014 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 112553 B: B.Z. Media GmbH, Berlin, Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Axel-Springer-Straße 65, 10888 Berlin; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Wolf, Timm-Christian
B.Z. Media GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 21/22, 10719 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Saurin, Wolfgang; Geschäftsführer:; 2. Klages, Florian, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
B.Z. Media GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 21/22, 10719 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 4. Madel, Stephan.
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