HRB 735610: B.yond SE, Künzelsau, Bernerstr. 6, 74653 Künzelsau. Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführender Direktor: Dahmen, Christian, Kaarst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 735610: B.yond SE, Künzelsau, Bernerstr. 6, 74653 Künzelsau. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Bestellt als Geschäftsführender Direktor: Dahmen, Christian, Kaarst, * ‒.‒.‒‒.
HRB 735610: B.yond SE, Künzelsau, Bernerstr. 6, 74653 Künzelsau. Die Gesellschaft hat am 15.10.2021 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 735610: B.yond SE, Künzelsau, Bernerstr. 6, 74653 Künzelsau. Eintragung laufende Nr. 27, Spalte 6a von Amts wegen berichtigt wie folgt: Die Hauptversammlung vom 06.09.2021 hat die Einziehung von fünf Stückaktien in vereinfachter Form ohne Kapitalherabsetzung im Wege der entsprechenden Erhöhung des Anteiles der übrigen Aktien am Grundkapital beschlossen (§237 Abs. 3 Nr. 3 AktG). Die Einziehung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 04.10.2021 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital), § 5 (Aktien), § 7 (Zusammensetzung des Verwaltungsrats), § 8 (Vorsitz im Verwaltungsrat, Stellvertretung), § 16 (Beschlussfassung), § 20 (Einziehung von Aktien), § 21 (Einziehungsentgelt), beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 30.400.000,00 EUR auf 3.000.000,00 EUR herabgesetzt. Kapital nun: 3.000.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses bekanntgemacht worden ist, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
HRB 735610: B.yond SE, Künzelsau, Bernerstr. 6, 74653 Künzelsau. Die Hauptversammlung vom 06.09.2021 hat die Einziehung von fünf zuvor von der Gesellschaft hierzu erworbener eigener Stückaktien in vereinfachter Form ohne Kapitalherabsetzung im Wege der entsprechenden Erhöhung des Anteiles der übrigen Aktien am Grundkapital beschlossen (§237 Abs. 3 Nr. 3 AktG). Die Einziehung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom gleichen Tag hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 2 (Grundkapital) beschlossen.
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