Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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b)
Personendaten geändert, nun:
Geschäftsführer:
Braune, Christian Klaus, Bütthard, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
19.02.2025
Kunzelmann |
HRB 6013: B5 HOLDING GmbH, Ochsenfurt, Tulpenweg 3, 97199 Ochsenfurt OT Hohestadt. Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Tulpenweg 3, 97199 Ochsenfurt-Hohestadt. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Braune, Christian Klaus, Sonderhofen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 6013: B5 HOLDING GmbH, Ochsenfurt, Tulpenweg 3, 97199 Ochsenfurt OT Hohestadt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Braune, Peter, Ochsenfurt, * ‒.‒.‒‒.
Fressnapf Braune GmbH, Ochsenfurt, Tulpenweg 3, 97199 Ochsenfurt OT Hohestadt. Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen. Neue Firma: B5 HOLDING GmbH.
Fressnapf Braune GmbH, Ochsenfurt, Tulpenweg 3, 97199 Ochsenfurt OT Hohestadt. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan vom 22.08.2013 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag Teile des Vermögens auf die Fressnapf Buchen GmbH mit dem Sitz in Buchen Odenwald (Amtsgericht Mannheim HRB 717877) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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