HRA 72231: BA Real Estate GmbH & Co. KG, Weilheim, Paradeisstr. 73, 82362 Weilheim i.OB. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Paradeisstr. 67, 82362 Weilheim i.OB.
HRA 72231: BA Real Estate GmbH & Co. KG, Weilheim, Paradeisstr. 67, 82362 Weilheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Paradeisstr. 73, 82362 Weilheim i.OB.
HRA 72231: BA Real Estate GmbH & Co. KG, Weilheim, Paradeisstr. 67, 82362 Weilheim. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: BG Verwaltungs-GmbH, Weilheim i.OB (Amtsgericht München HRB 128655). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Ruppert GmbH, Weilheim (Amtsgericht München HRB 221249), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
BA Real Estate GmbH & Co. KG, Weilheim, Paradeisstr. 67, 82362 Weilheim.Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Gebr. Ruppert Familienstiftung, Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart Az. 15-0563). Die Abspaltung wurde am 15.10.2010 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 75385).
BA Real Estate GmbH & Co. KG, Weilheim, Paradeisstr. 67, 82362 Weilheim.Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Gebr. Ruppert Familienstiftung, Stuttgart (Regierungspräsidium Stuttgart Az. 15-0563). Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 29.09.2010 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.09.2010 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 29.09.2010 Teile des Vermögens (Übertragung des Geschäftsanteils im Nennwert von 31.000,-- Euro an der KFN Verwaltungs GmbH, Sitz Norderfriedrichskoog (AG Flensburg, HRB 1733 HU) ) von der K & L Ruppert Stiftung & Co. Handels-KG mit dem Sitz in Weilheim (Amtsgericht München HRA 75385) übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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