BACK & FRIENDS GmbH, Mönchengladbach (Karstraße 70, 41068 Mönchengladbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hiestand & Suhr Handels- und Logistik GmbH am 04.04.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
BACK & FRIENDS GmbH, Mönchengladbach (Karstraße 70, 41068 Mönchengladbach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.12.2004 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.12.2004 mit der Hiestand & Suhr Handels- und Logistik GmbH mit Sitz in Vogtsburg (Amtsgericht Freiburg i.Br., HRB 414 Bs) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.