BAGO Beteiligungs-GmbH, Düsseldorf (c/o KDV AG, Hansaallee 177 c, 40549 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Kapitalbeteiligungsgesellschaft der Deutschen Versicherungswirtschaft Aktiengesellschaft am 16.12.2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
BAGO Beteiligungs-GmbH, Düsseldorf (c/o KDV AG, Hansaallee 177 c, 40549 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.10.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.12.2005 mit der Kapitalbeteiligungsgesellschaft der Deutschen Versicherungswirtschaft AG mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 22585 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.