Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Leonardo-da-Vinci-Str. 1 E, 01326 Dresden |
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a)
19.04.2023
Jähnert |
HRA 7196: BARBARA DIETRICH Versicherungsmakler e.K. Inh. Michael Dietrich, Dresden, Pillnitzer Landstr. 313 B, 01326 Dresden. Löschung des Haftungsausschlusses unter laufender Nr. 3 Spalte 5b) auf Antrag.
HRA 7196: BARBARA DIETRICH Versicherungsmakler e.K., Dresden, Leonardo-da-Vinci-Str. 1 e, 01326 Dresden. Neue Firma: BARBARA DIETRICH Versicherungsmakler e.K. Inh. Michael Dietrich. Änderung der Geschäftsanschrift: Pillnitzer Landstr. 313 B, 01326 Dresden. Nicht mehr Inhaber: Dietrich, Barbara, Dresden, * ‒.‒.‒‒. Nunmehr Inhaber: Dietrich, Michael, Dresden, * ‒.‒.‒‒. Die Firma ist geändert. Der Übergang der im Betrieb des Geschäfts des früheren Inhabers Barbara Dietrich begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten auf den neuen Inhaber Michael Dietrich ist ausgeschlossen.
BARBARA DIETRICH Versicherungsmakler e.K., Dresden, (Leonardo-da-Vinci-Str. 1 e, 01326 Dresden).(Vermittlung von Versicherungsverträgen jeglicher Art und Vermittlung von Verträgen über Finanzierungen jeglicher Art.). Einzelkaufmann. Inhaber: Dietrich, Barbara, Dresden, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Verschmelzung der BARBARA DIETRICH Versicherungsmakler GmbH in Dresden (HRB 17345) auf das Vermögen des Alleingesellschafters.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.