BARTHEL Gesellschaft für Logistik und Promotion mbH, Hennef, Am Telegraph 5, 53773 Hennef. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Lutz Barthel e.K., Amtsgericht Siegburg HRA 5728) am 10.10.2013 wirksam geworden.
BARTHEL Gesellschaft für Logistik und Promotion mbH, Hennef, Am Telegraph 5, 53773 Hennef. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2013 mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Lutz Barthel, Hennef, * ‒.‒.‒‒, verschmolzen, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Lutz Barthel e.K." mit Niederlassung in Hennef (Amtsgericht Siegburg, 41 AR 542/2013) weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.