Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
|
25.000,00 EUR |
|
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.01.2022 hat die
Herabsetzung des Stammkapitals um 55.000,00 EUR und die
Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. |
a)
30.01.2023
Dr. Schwarz |
HRB 112152: BASE CONSULT GmbH, München, Adi-Maislinger-Str. 7, 81373 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Seibold, Andrea, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 112152: BASE CONSULT GmbH, München, Nibelungenstr. 4, 80639 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Adi-Maislinger-Str. 7, 81373 München.
HRB 112152:BASE CONSULT GmbH, München, Steinsdorfstr. 19, 80538 München.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Nibelungenstr. 4, 80639 München.
HRB 112152:BASE GRUPPE GmbH, München, Steinsdorfstr. 19, 80538 München.Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2014 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: BASE CONSULT GmbH. Bestellt: Geschäftsführer: Seibold, Andrea, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Seibold, Andrea, München, * ‒.‒.‒‒. Die BASE CONSULT GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 174897) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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