HRB 3930: BAU - REIN Rostock GmbH, Rostock, Zum Kühlhaus 4, 18069 Rostock. Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und § 6 (Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschlüsse, Jahresabschluß, Gewinnverwendung) beschlossen.
HRB 3930: BAU - REIN Rostock GmbH, Rostock, Zum Kühlhaus 4, 18069 Rostock. Nicht mehr Geschäftsführer: Middelhuß, Herbert, Dolgen am See, * ‒.‒.‒‒.
BAU - REIN Rostock GmbH, Rostock, Zum Kühlhaus 4, 18069 Rostock. Geschäftsanschrift: Zum Kühlhaus 4, 18069 Rostock. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Middelhuß, Herbert, Dolgen am See, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Middelhuß, Heiko, Rostock, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Middelhuß, Heiko, Rostock, * ‒.‒.‒‒.
BAU - REIN Rostock GmbH, Rostock (Fischerweg 408, 18069 Rostock). Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Middelhuß, Heiko, Rostock, * ‒.‒.‒‒.
BAU - REIN Rostock GmbH, Rostock (Fischerweg 408, 18069 Rostock). Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziff. 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 12 (Bekanntmachung) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Bau-, Büro-, Hotel-, Fassaden-, Teppich-, Glas- und Industriereinigung, Straßen- und Winterdienst, Grünlandpflege, Bauschlußreinigung, Entrümpelung und Entsorgung, die Krankenhaus-, Altenheim- und Reha-Klinikreinigung sowie andere Sonderreinigungen und alle dem Unternehmen dienenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern nach den § 1 und § 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) betreiben.