BAU-CONTROL Verwaltungsgesellschaft mbH, Dortmund (Gutjahrstr. 12, 44287 Dortmund). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BAU-CONTROL Servicegesellschaft für Planung und Entwicklung von Grundstücken mit beschränkter Haftung am 19.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
BAU-CONTROL Verwaltungsgesellschaft mbH, Dortmund (Gutjahrstr. 12, 44287 Dortmund). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19. August 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beiden beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der BAU-CONTROL Servicegesellschaft für Planung und Entwicklung von Grundstücken mbH mit Sitz in Erfurt (AG Erfurt HRB 7288) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.