BAUART GmbH, Isen, Landkreis Erding, (Mais 2 a, 84424 Isen).Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2009 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "M - INVESTAR AG" mit dem Sitz in Isen (Amtsgericht München HRB 180068) beschlossen. Der Formwechsel wurde am 29.06.2009 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 180068). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BAUART GmbH, Isen, Landkreis Erding (Mais 2 a, 84424 Isen). Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2008 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 7 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Errichtung, Sanierung und der Vertrieb von Wohn- und Gewerbebauten als Bauträger, der gewerbliche Grundstücks- und Immobilienhandel, die Anmietung, Vermietung, Untervermietung von Immobilien aller Art, die Herstellung, der Verkauf und die industrielle Montage von Gartentoren, der Handel mit Baumaterialien aller Art sowie Eisen, Stahl und Glas, und die Beteiligung an Unternehmen aller Art, die Vermietung von Fahrzeugen aller Art, ausgenommen genehmigungspflichtige Beförderungsfahrzeuge, sowie der Handelmit Waren aller Art, insbesondere zwischen BRD und Russland, und insbesondere mit Autos und Autozubehör (weltweit).
BAUART GmbH, Isen, Landkreis Erding (Mais 2 a, 84424 Isen). Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2006 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Errichtung, Sanierung und Vertrieb von Wohn- und Gewerbebauten als Bauträger, gewerblicher Grundstücks- und Immobilienhandel, Anmietung, Vermietung, Untervermietung von Immobilien aller Art, Handel mit Baumaterialien aller Art, und Beteiligung an Unternehmen aller Art, Vermietung von Fahrzeugen aller Art, ausgenommen genehmigungspflichtige Beförderungsfahrzeuge, sowie Handel mit Waren aller Art, insbesondere zwischen BRD und Russland, und insbesondere mit Autos und Autozubehör (weltweit).
BAUART GmbH, Isen, Landkreis Erding (Mais 2 a, 84424 Isen). Neuer Unternehmensgegenstand: Errichtung, Sanierung und Vertrieb von Wohn- und Gewerbebauten als Bauträger, gewerblicher Grundstücks- und Immobilienhandel, Handel mit Baumaterialien aller Art und Beteiligung an Unternehmen aller Art, Vermietung von Fahrzeugen aller Art, ausgenommen genehmigungspflichtige Beförderungsfahrzeuge, sowie Handel mit Waren aller Art, insbesondere zwischen BRD und Russland, insbesondere mit Autos und Autozubehör (weltweit).
BAUART GmbH, Isen, Landkreis Erding (Mais 2 a, 84424 Isen). Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2005 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Die Ost-West Handelsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Isen (Amtsgericht München HRB 147268) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Neuer Gegenstand: Vermietung von Fahrzeugen aller Art, ausgenommen genehmigungspflichtige Beförderungsfahrzeuge, sowie Handel mit Waren aller Art, insbesondere zwischen BRD und Russland, insbesondere mit Autos und Autozubehör (weltweit). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.