BAUCON Management GmbH, Wuppertal (Am Brögel 17 - 19, 42283 Wuppertal). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BAUCON Grundbesitz GmbH am 17.01.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
BAUCON Management GmbH, Wuppertal (Am Brögel 17 - 19, 42283 Wuppertal). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.11.2006 mit der BAUCON Grundbesitz GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 32866) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.